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Die Seminare

Ziel

Die Teilnehmer sollen Kenntnisse im materiellen Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwerben und befähigt werden, Menschenrechts-beschwerden wirksam vorzubringen. 

Dazu wird die EMRK in ihrem völkerrechtlichen Kontext dargestellt. Bei Bedarf können auch andere völkerrechtliche Instrumente, etwa des Flüchtlingsrechts, der Verhütung von Folter oder des Minderheitenschutzes, vorgestellt werden. 

Inhalt

MOST-Seminare beruhen auf einigen Grundbestandteilen: 

Sie enthalten 

  • eine Einführung über die Stellung der EMRK im Völkerrecht und im innerstaatlichen Rechtssystem,  
  • Theorie und Praxis des Kontrollverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Zulässigkeitskriterien einer Beschwerde zum Gerichtshof,  
  • umfangreiches Material in englischer oder russischer Sprache,  
  • Fallstudien in Kleingruppen  
  • und zum Abschluss eine simulierte Gerichtsverhandlung ("moot court").  

Die Seminare können sich auch auf speziellere Themen konzentrieren, wie etwa Untersuchungshaft, das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit von Diskriminierung, Folterverbot oder Schutz vor Abschiebung. Weitere Themen können nach Absprache einbezogen werden. 

Den Teilnehmern wird Informationsmaterial über den Zugang zu Datenbanken (insbesondere im Internet), Bezugsquellen für weiterführende Literatur, Förderungsmöglichkeiten usw. zur Verfügung gestellt. 

Sollten bei den Teilnehmern im Anschluss an das Seminar bei ihrer praktischen Arbeit weitere Fragen auftreten, so wird MOST sie im Rahmen seiner Möglichkeiten gern beantworten. 

Organisation

MOST ist bei Bedarf bereit, seine Partner bei der Erlangung von Fördermitteln zur Finanzierung eines Seminars zu unterstützen (z. B. durch Hinweise auf potentielle Förderinstitutionen). Im übrigen sieht sich das Projekt nicht in der Lage, den mit der Erschließung von Finanzquellen für alle Seminare verbundenen Aufwand zu leisten. Es wird erwartet, dass diese Aufgabe von den Partnern übernommen wird, indem sie sich beispielsweise an den Europarat oder die Europäische Kommission wenden. 

Die organisatorische Vorbereitung des Seminars (im Hinblick auf Einladungen, Veranstaltungsräume usw.) sollte gleichfalls von den Partnern in der Region übernommen werden. 

Teilnehmerkreis

MOST-Seminare richten sich vornehmlich an Juristen, die ein Interesse am Schutz der Menschenrechten haben, insbesondere Rechtsanwälte und Nichtregierungs-Organisationen, aber auch an Universitätsangehörige, Richter, Staatsanwälte und sonstige Staatsbedienstete. Bei Bedarf können auch Seminare für Nichtjuristen angeboten werden.

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