| Die
Seminare
Ziel
Die Teilnehmer sollen Kenntnisse im
materiellen Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwerben
und befähigt werden, Menschenrechts-beschwerden wirksam
vorzubringen.
Dazu wird die EMRK in ihrem
völkerrechtlichen Kontext dargestellt. Bei Bedarf können auch andere
völkerrechtliche Instrumente, etwa des Flüchtlingsrechts, der
Verhütung von Folter oder des Minderheitenschutzes, vorgestellt
werden.
Inhalt
MOST-Seminare beruhen auf einigen
Grundbestandteilen:
Sie enthalten
-
eine Einführung über die Stellung
der EMRK im Völkerrecht und im innerstaatlichen
Rechtssystem,
-
Theorie und Praxis des Kontrollverfahrens
unter besonderer Berücksichtigung der Zulässigkeitskriterien einer
Beschwerde zum Gerichtshof,
-
umfangreiches Material in englischer
oder russischer Sprache,
-
Fallstudien in
Kleingruppen
-
und zum Abschluss eine simulierte
Gerichtsverhandlung ("moot court").
Die Seminare können sich auch auf
speziellere Themen konzentrieren, wie etwa Untersuchungshaft, das Recht auf
ein faires und öffentliches Verfahren, Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit, Freiheit von Diskriminierung, Folterverbot oder Schutz
vor Abschiebung. Weitere Themen können nach Absprache einbezogen
werden.
Den Teilnehmern wird Informationsmaterial
über den Zugang zu Datenbanken (insbesondere im Internet), Bezugsquellen
für weiterführende Literatur, Förderungsmöglichkeiten
usw. zur Verfügung gestellt.
Sollten bei den Teilnehmern im Anschluss
an das Seminar bei ihrer praktischen Arbeit weitere Fragen auftreten, so
wird MOST sie im Rahmen seiner Möglichkeiten gern
beantworten.
Organisation
MOST ist bei Bedarf bereit, seine Partner
bei der Erlangung von Fördermitteln zur Finanzierung eines Seminars
zu unterstützen (z. B. durch Hinweise auf potentielle
Förderinstitutionen). Im übrigen sieht sich das Projekt nicht in
der Lage, den mit der Erschließung von Finanzquellen für alle
Seminare verbundenen Aufwand zu leisten. Es wird erwartet, dass diese Aufgabe
von den Partnern übernommen wird, indem sie sich beispielsweise an den
Europarat oder die Europäische Kommission wenden.
Die organisatorische Vorbereitung des
Seminars (im Hinblick auf Einladungen, Veranstaltungsräume usw.) sollte
gleichfalls von den Partnern in der Region übernommen
werden.
Teilnehmerkreis
MOST-Seminare richten sich vornehmlich
an Juristen, die ein Interesse am Schutz der Menschenrechten haben, insbesondere
Rechtsanwälte und Nichtregierungs-Organisationen, aber auch an
Universitätsangehörige, Richter, Staatsanwälte und sonstige
Staatsbedienstete. Bei Bedarf können auch Seminare für Nichtjuristen
angeboten werden.
|