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Zur Sache

In der Theorie hat der Menschenrechtsschutz in Mittel- und Osteuropa in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Die Menschenrechte sind in den Verfassungen niedergelegt, darüber hinaus haben sich nahezu alle mittel- und osteuropäischen Staaten auch auf zwischenstaatlicher Ebene gebunden, indem sie internationalen Menschenrechtsabkommen einschließlich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten sind.

In der Praxis jedoch werden die Menschenrechte häufig nicht beachtet. In Russland beispielsweise müssen Untersuchungsgefangene noch immer viel zu lange und unter unmenschlichen Haftbedingungen auf ihren Prozess warten. Sicherheitskräfte begehen Übergriffe bis hin zu Folter und werden dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Auch ist die Unabhängigkeit der Justiz nicht gewährleistet, manche Strafprozesse werden aus politischen Motiven eingeleitet. Flüchtlinge werden unzureichend geschützt. Einige Personen, die auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machten, wurden selbst Opfer von Übergriffen. 

Wie lässt sich diese Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis beseitigen? In den letzten Jahren hat eine starke Beratungstätigkeit gegenüber den Regierungen eingesetzt. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Ansatz, aber nur einer von vielen denkbaren. Die Erfahrung zeigt, dass Menschenrechte erst dann von staatlicher Seite beachtet werden, wenn sie in das allgemeine Rechtsbewusstsein eingehen und die Bürger bereit sind, von sich aus ihre Anerkennung zu fordern und sie bei Bedarf vor innerstaatlichen und internationalen Instanzen einzuklagen. 

Eine Möglichkeit hierfür ist die Erhebung einer Beschwerde zum Europäischen Gerichts-hof für Menschenrechte in Straßburg. Jede Person in einem der Vertrags-staaten kann diesen Gerichtshof direkt anrufen. Der Gerichtshof stellt fest, ob in einem konkreten Fall Menschenrechte verletzt worden sind oder nicht. Die Entscheidungen des Gerichts-hofs sind bindend; sie werden respektiert und haben schon häufig zu Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtspraxis der Vertragsstaaten geführt.

Um Beschwerden effektiv vorzubringen, bedarf es kompetenter Juristen, die sich auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes auskennen und die detaillierte Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofes nachvollziehen können. Ebenso müssen sie wissen, welche formellen Anforderungen einzuhalten und welche Verfahrens-schritte im Einzelfall vorzu-nehmen sind. Erst wenn diese Informationen und dieses Know-how verbreitet sind, vermag ein Abkommen wie die Euro-päische Menschenrechtskonvention innerstaatlich volle Wirksamkeit erlangen. 

Aus diesen Gründen bietet MOST Seminare und Kurse über den Schutz der Menschenrechte an, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der mittel- und osteuropäischen Länder. 

MOST hat seine Aktivitäten 1998 aufgenommen und Kontakte mit dem Europarat sowie einer Reihe anderer internationaler Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen geknüpft. Bisher haben MOST-Dozenten in Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Lettland, Ungarn, Tadschikistan, dem Kosovo und der Russischen Föderation Vorträge gehalten und Seminare veranstaltet.

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