| Zur
Sache
In der Theorie hat der Menschenrechtsschutz
in Mittel- und Osteuropa in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht.
Die Menschenrechte sind in den Verfassungen niedergelegt, darüber hinaus
haben sich nahezu alle mittel- und osteuropäischen Staaten auch auf
zwischenstaatlicher Ebene gebunden, indem sie internationalen
Menschenrechtsabkommen einschließlich der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten
sind.
In der Praxis jedoch werden die
Menschenrechte häufig nicht beachtet. In Russland beispielsweise
müssen Untersuchungsgefangene noch immer viel zu lange und unter
unmenschlichen Haftbedingungen auf ihren Prozess warten. Sicherheitskräfte
begehen Übergriffe bis hin zu Folter und werden dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen. Auch ist die Unabhängigkeit der Justiz nicht
gewährleistet, manche Strafprozesse werden aus politischen Motiven
eingeleitet. Flüchtlinge werden unzureichend geschützt. Einige
Personen, die auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machten, wurden selbst
Opfer von Übergriffen.
Wie lässt sich diese Diskrepanz
zwischen Theorie und Praxis beseitigen? In den letzten Jahren hat eine starke
Beratungstätigkeit gegenüber den Regierungen eingesetzt. Dies ist
ein wichtiger und notwendiger Ansatz, aber nur einer von vielen denkbaren.
Die Erfahrung zeigt, dass Menschenrechte erst dann von staatlicher Seite
beachtet werden, wenn sie in das allgemeine Rechtsbewusstsein eingehen und
die Bürger bereit sind, von sich aus ihre Anerkennung zu fordern und
sie bei Bedarf vor innerstaatlichen und internationalen Instanzen
einzuklagen.
Eine Möglichkeit hierfür ist
die Erhebung einer Beschwerde zum Europäischen Gerichts-hof für
Menschenrechte in Straßburg. Jede Person in einem der Vertrags-staaten
kann diesen Gerichtshof direkt anrufen. Der Gerichtshof stellt fest, ob in
einem konkreten Fall Menschenrechte verletzt worden sind oder nicht. Die
Entscheidungen des Gerichts-hofs sind bindend; sie werden respektiert und
haben schon häufig zu Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtspraxis
der Vertragsstaaten geführt.
Um Beschwerden effektiv vorzubringen,
bedarf es kompetenter Juristen, die sich auf dem Gebiet des
Menschenrechtsschutzes auskennen und die detaillierte Rechtsprechung des
Straßburger Gerichtshofes nachvollziehen können. Ebenso müssen
sie wissen, welche formellen Anforderungen einzuhalten und welche
Verfahrens-schritte im Einzelfall vorzu-nehmen sind. Erst wenn diese
Informationen und dieses Know-how verbreitet sind, vermag ein Abkommen wie
die Euro-päische Menschenrechtskonvention innerstaatlich volle Wirksamkeit
erlangen.
Aus diesen Gründen bietet MOST
Seminare und Kurse über den Schutz der Menschenrechte an, zugeschnitten
auf die Bedürfnisse der mittel- und osteuropäischen
Länder.
MOST hat seine Aktivitäten 1998
aufgenommen und Kontakte mit dem Europarat sowie einer Reihe anderer
internationaler Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen geknüpft.
Bisher haben MOST-Dozenten in Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Lettland,
Ungarn, Tadschikistan, dem Kosovo und der Russischen Föderation
Vorträge gehalten und Seminare veranstaltet.
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